Verkehrszählungen auf Kreisstraßen im Kreis Herzogtum Lauenburg ab Mai
Ab Mai 2022 beginnt der Kreis Herzogtum Lauenburg wieder mit der Durchführung der turnusmäßigen Straßenverkehrszählungen an den Kreisstraßen. Die Verkehrserhebungen werden an den Kreisstraßen in einem Rhythmus von 10 Jahren durchgeführt. Die letzte Zählung erfolgte 2010, wegen reduzierter Verkehrsströme während der Corona-Pandemie, wurde der Termin für die neue Zählung um 2 Jahre verschoben. Im Kreis Herzogtum Lauenburg wird an etwa 80 Zählstationen am gesamten Kreisstraßennetz von insgesamt 320 km Länge gezählt.
Die Zählungen erfolgen außerhalb der Schulferien bis Anfang Oktober. Erfasst werden alle Fahrzeuge, die den jeweiligen Zählposten in einem festgelegten Zeitraum passieren. Mit den so gewonnenen Daten sollen Rückschlüsse über die Entwicklung des Verkehrs auf den jeweiligen Straßen gezogen werden, unter anderem um die Anforderungen für den Asphaltaufbau bei zukünftigen Sanierungsmaßnahmen beurteilen zu können. Außerdem können die Daten von Forschungsinstituten oder für Mobilitätsstudien zur Verfügung gestellt werden.
Heutzutage erfolgen Verkehrszählungen in der Regel nicht mehr mit Zählpersonal an den Straßen. Stattdessen setzt das beauftragte Unternehmen Mouver GmbH aus Hannover digitale Zählstationen ein, die mittels Videoaufzeichnung die Verkehrsströme automatisch und anonymisiert auswerten. Die in den Zählstationen verbauten Kameras werden je nach Verkehrsbelastung und Standort zu zuvor bestimmten Zeiten eingeschaltet, befinden sich also nicht im Dauerbetrieb. Bei der Auswahl der Erhebungsmethode wurde dem Datenschutz insoweit Rechnung getragen, dass die genutzte Hardware technisch nicht in der Lage ist, personenbezogene Daten zu erfassen. Dazu werden Kameras mit einer extrem reduzierten Auflösung genutzt. Dadurch kann vom System zwar noch festgestellt werden, ob ein Pkw, Lkw oder Motorrad am Zählpunkt vorbeifährt, Gesichter oder Kennzeichen können aber nicht mehr identifiziert werden. Nach der Auswertung werden die Aufnahmen vernichtet.
Das Anbringen und Entfernen der Kameras stellt, genauso wenig wie die Aufzeichnung der Verkehrsströme selbst, keinen Eingriff in den fließenden Verkehr dar. Um die Ergebnisse der Zählungen nicht zu verfälschen, werden die genauen Messstandorte und –zeiten nicht vorher bekanntgemacht.