Stadtentwicklung & Bauen
Was ist Stadtplanung?
Der Aufgabenbereich der Stadtplanung ist sehr vielfältig und erstreckt sich über die Bereiche Wohnungsbau, Gewerbe- und Industrieflächen, Anlagen für Handel und Dienstleistungen, Gemeinbedarfsanlagen, Freizeitanlagen, Verkehrsanlagen, Anlagen für die Ver- und Entsorgung sowie den Natur- und Landschaftsschutz und das Grünanlagennetz.
Die Stadtplanung gehört zu den Selbstverwaltungsaufgaben einer Stadt oder Gemeinde und ist im Grundgesetz verankert. Jede Gemeinde kann also im Rahmen der Gesetze ihre Entwicklung selbst bestimmen. Gleichzeitig aber ist jede Kommune auch dazu verpflichtet, Bauleitpläne – das sind der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne – in eigener Verantwortung aufzustellen, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist" (§ 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB).
Die Bauleitpläne sind das wichtigste Instrument der Kommunen, um die Stadtentwicklung zu steuern. Mit ihrer Hilfe kann festgelegt werden, wo welche Nutzungen in welchem Umfang realisiert werden dürfen.
Stadtplanung bezeichnet somit die Aufgabe, den jeweils aktuellen als auch den zukünftigen Anforderungen der Bürger einer Stadt in baulicher und gestalterischer Hinsicht gerecht zu werden. Die Entscheidung darüber, wann ein Bauleitplan aufgestellt, ergänzt, geändert oder aufgehoben wird, liegt im Ermessen der Stadt. Da die Meinungen darüber, „wo“ und vor allem „wie“ Veränderungen im Stadtbild erfolgen sollen, auf sehr unterschiedlichen (z.B. wirtschaftlichen, politischen und/oder gesellschaftlichen) Interessen beruhen, steht die Stadtplanung im Spannungsfeld dieser gegensätzlichen Ansprüche.
Zur Lösung dieses Konfliktes ist es daher für die Stadtplanung notwendig, die unterschiedlichen Meinungen und Bedürfnisse innerhalb der Gemeinschaft gegeneinander abzuwägen. Dazu werden zunächst alle relevanten Bürgerinteressen zu einem Sachverhalt (bzw. einer Planung) eingeholt. In einem nächsten Schritt werden die möglichen Auswirkungen analysiert, die aus den verschiedenen Alternativen/ Vorschlägen resultieren können. Auf dieser Grundlage basierend wird in einem abschließenden Entscheidungsprozess die für die Stadtgemeinschaft „beste“ Lösung entwickelt.
Zur Entscheidungsfindung dienen einerseits die auf den unterschiedlichen politischen Ebenen vorgegebenen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Satzungen, Erlasse, Empfehlungen, etc.. In diesem Zusammenhang sind auch die Festlegungen/ Vorgaben des Flächennutzungsplans als Richtlinie für die zukünftige Stadtstruktur zu berücksichtigen. Andererseits müssen aber auch die jeweils bestehenden Verhältnisse und Rahmenbedingungen, wie z.B. bauliche, historische, klimatische, ökologische, topografische oder technische Gegebenheiten, in der Planung berücksichtigt werden.