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01.12.2023

Mitteilung aus dem Rathaus
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmminderungsplanung

Seit 2007 sind Gemeinden und Städte, die im Einflussbereich mindestens einer Hauptlärmquelle liegen, generell verpflichtet, eine Lärmminderungsplanung nach EU-Umgebungslärm-Richtlinie aufzustellen bzw. regelmäßig zu aktualisieren (Meldung an Europäische Union mindestens alle 5 Jahre). Dies verfolgt grundsätzlich das Ziel, den Umgebungslärm darzustellen und Maßnahmen zur Minderung zu entwickeln. Für die aktuelle Stufe der Lärmminderungsplanung 2022/24 erfolgte die Lärmkartierung des Straßenverkehrslärms für die Stadt Ratzeburg durch das Landesamt für Umwelt Schleswig-Holsteins. Auf Grundlage dieser Lärmkartierung soll die Überprüfung bzw. ggf. erforderliche Überarbeitung des Lärmaktionsplans erfolgen, diese muss bis zum 18.07.2024 durchgeführt werden.

Um die Öffentlichkeit rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit zu geben, an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken, werden die Ergebnisse der Lärmkartierung und die Maßnahmen der vorangegangenen Lärmminderungsplanungen im Rahmen des Planungs-, Bau- und Umweltausschuss vorgestellt und der Öffentlichkeit die Möglichkeit für Fragen und Anregungen gegeben.

Bei der aktuellen Lärmkartierung wurde das neue Berechnungs- und Auswertungsverfahren CNOSSOS-EU verwendet, daher ergeben sich teilweise andere Ergebnisse als in den vorangegangenen Stufen der Lärmminderungsplanung.

Die Ergebnisse der Lärmkartierungen 2022 sind im Geoportal Umgebungslärm auf dem Internetportal des Landes Schleswig-Holsteins unter folgendem Link dargestellt:

https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/umgebungslaerm/index.html?lang=de#/ 

 


 


 

Quelle: Stadt Ratzeburg