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05.12.2023

Information der Stadt Ratzeburg zur Räum- und Streupflicht

Liebe Ratzeburgerinnen, liebe Ratzeburger,

immer wenn auf den Straßen und Wegen in unserer Stadt Schnee liegt, stellt sich für viele Grundstückseigentümer/innen die Frage nach der Räum- und Streupflicht. Grundstückseigentümer/innen müssen vor und evtl. auch neben ihrem Grundstück selbst räumen und streuen - eine unangenehme Pflicht, aber unbedingt notwendig, um Unfälle zu vermeiden. Deswegen sieht sowohl das Landesgesetz als auch die Straßenreinigungssatzung der Stadt Ratzeburg diese Verpflichtung vor. Vielleicht beauftragen Sie auch einfach jemanden, wenn es Ihnen nicht möglich ist, Ihrer Verpflichtung nachzukommen.

Zumindest zu den grundlegenden Fragen zum Thema Räumen und Streuen möchte ich allen ein paar wichtige Hinweise geben:

Gehwege und begehbare Seitenstreifen sowie Fußgängerstraßen und Radwege sind in der Zeit von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite direkt nach beendetem Schneefall zu reinigen. Entstehendes Glatteis, insbesondere festgetretener Schnee, ist unverzüglich und laufend mit abstumpfenden Stoffen, wie z.B. Sand oder Granulat, abzustreuen. Die Verwendung reiner Tausalze oder tausalzhaltiger Mittel ist nicht erlaubt. Allerdings dürfen geringe Mengen Tausalz dem Streugut beigemischt werden (1:10), um ein Zusammenfrieren zu verhindern. Wichtig ist auch, dass die dem Feuerlöschwesen dienenden Wasseranschlüsse jederzeit erreichbar sind.

Bitte denken Sie daran, das Streugut zügig wieder aufzukehren und ordnungsgemäß zu entsorgen, nachdem der Schnee und die Glätte vorüber sind. Es ist nicht zulässig, das Streugut in den Rinnstein zu kehren!

Und noch eine ganz wichtige Information: Der Schnee darf von den Grundstücken nicht auf die Straße oder in den Rinnstein geschafft werden! Schnee und Eis sind grundsätzlich auf dem an die Fahrbahn angrenzendem Drittel des Gehweges oder einem Seitenstreifen zu lagern.

Bitte schauen Sie sich die Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Ratzeburg vom 16.12.2020 (sowie 1. Änderung vom 22.06.2021) einmal in Ruhe an.       
Sie können die Satzung im Rathaus oder auf der Internetseite der Stadt Ratzeburg einsehen. Die in der Anlage zu dieser Satzung aufgeführten Straßen und Straßenbereiche haben zusätzlich die Reinigungspflicht für die Hälfte der Fahrbahn der anliegenden Grundstücke. Dies ist unbedingt zu beachten.  

Um die winterliche Witterung sowohl als Fußgänger, wie auch als Autofahrer unbeschadet zu überstehen, ist es ganz wichtig, dass sich alle an ihre Pflichten halten! 

Ratzeburg, 05. Dezember 2023

Eckhard Graf

Bürgermeister

Quelle: Stadt Ratzeburg