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Erschließungsbeitrag zahlen
[Nr.99012018111000 ]
Leistungsbeschreibung
Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.
Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist einen Erschließungsbeitrag auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.
An wen muss ich mich wenden?
Fachbereich Stadtplanung, Bauen und Liegenschaften
Unter den Linden 1
DE - 23909 Ratzeburg
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Telefon: 04541 8000 150
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