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Bestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen
[Nr.99050027008000, 99050027008001 ]
Leistungsbeschreibung
- Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.
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Fachdienst Ordnungswesen
Unter den Linden 1
DE - 23909 Ratzeburg
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Telefon: 04541 8000 150
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