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1. Änderungsordnung zur Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Ratzeburg

 

Artikel 1

 

§ 6 Entgelte wird wie folgt neu gefasst:

 

6.1 Für die Benutzung der Stadtbücherei werden Entgelte erhoben:

 

Erwachsene ab 18 Jahren:                                             13,‑‑ EUR/Jahr

 

Leser/innen von 16 bis 18 Jahren:                                  8,‑‑ EUR/Jahr

 

Kinder und Jugendliche

unter 16 Jahren                                                             kostenfrei

 

Gäste:                                                                           2,50 EUR/Jahr

 

Einmalige Ausleihe                                                         2,50 EUR

 

6.2 Für Medien, die nach Ablauf der Leihfrist abgegeben werden, ist ein Versäumnisentgelt zu zahlen. Das Versäumnisentgelt ist auch zu zahlen, wenn der/die Entleiher/in keine schriftliche Mahnung erhalten hat.

 

1 Woche Versäumnis                                                                1,50 EUR je Medienart

2 Wochen Versäumnis                                                              4,00 EUR je Medienart

3 Wochen Versäumnis                                                              6,00 EUR je Medienart

 

Für schriftliche Mahnungen wird zusätzlich die jeweils gültige Postgebühr erhoben.

 

6.3 Bei Verlust oder Beschädigung des Benutzerausweises ist ein Entgelt von 2,50 EUR zu zahlen.

 

6.4 Für eine Bestellung im überregionalen (wissenschaftlichen) Leihverkehr wird ein Entgelt in Höhe der Postgebühr für einen Standardbrief erhoben.

 

Artikel 2

 

Die Änderungsordnung tritt rückwirkend zum 01.01.2002 in Kraft.

 

Ratzeburg, 04.01.2002

 

Ziethen

Bürgermeister