1.5e)1
1. Änderungsordnung zur Benutzungsordnung für die
Stadtbücherei Ratzeburg
Artikel 1
§ 6 Entgelte wird wie folgt
neu gefasst:
6.1
Für die Benutzung der Stadtbücherei werden Entgelte erhoben:
Erwachsene
ab 18 Jahren: 13,‑‑
EUR/Jahr
Leser/innen
von 16 bis 18 Jahren:
8,‑‑ EUR/Jahr
Kinder
und Jugendliche
unter
16 Jahren
kostenfrei
Gäste:
2,50 EUR/Jahr
Einmalige Ausleihe 2,50 EUR
6.2
Für Medien, die nach Ablauf der Leihfrist abgegeben werden, ist ein
Versäumnisentgelt zu zahlen. Das Versäumnisentgelt ist auch zu zahlen, wenn
der/die Entleiher/in keine schriftliche Mahnung erhalten hat.
1 Woche Versäumnis 1,50
EUR je Medienart
2 Wochen Versäumnis 4,00
EUR je Medienart
3 Wochen Versäumnis 6,00
EUR je Medienart
Für
schriftliche Mahnungen wird zusätzlich die jeweils gültige Postgebühr erhoben.
6.3
Bei Verlust oder Beschädigung des Benutzerausweises ist ein Entgelt von 2,50
EUR zu zahlen.
6.4
Für eine Bestellung im überregionalen (wissenschaftlichen) Leihverkehr wird ein
Entgelt in Höhe der Postgebühr für einen Standardbrief erhoben.
Artikel 2
Die
Änderungsordnung tritt rückwirkend zum 01.01.2002 in Kraft.
Ratzeburg, 04.01.2002
Ziethen
Bürgermeister