3.4.1

 

 

I. Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung des Marktverkehrs in der Stadt Ratzeburg

 

 

Aufgrund des § 4 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 08. Oktober 2007 folgende Satzung erlassen:

 

 

 

Artikel I

 

Die Satzung zur Regelung des Marktverkehrs in der Stadt Ratzeburg vom 16.06.1995 wird wie folgt geändert:

 

§ 8 „Mehrweggeschirr“ wird ersatzlos gestrichen.

 

§ 12 „Marktflächen, Zeiten, Öffnungszeiten“ erhält folgende Fassung:

 

  1. Der Wochenmarkt findet am Freitag jeder Woche in der Zeit von 07.00 Uhr bis 14.00 Uhr auf der Fläche des Platzes „Unter den Linden“ statt.
  2. Fällt ein Wochenmarkttag auf einen gesetzlichen Feiertag, so gilt der vorhergehende Werktag als Markttag.

 

 

 

 

Artikel II

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Ratzeburg, 09.10.2007                      

 

Stadt Ratzeburg

Der Bürgermeister

 

 

gez. Voß

 

(Voß)                                                             Siegel

Bürgermeister