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13.01.2025

Die Stadt Ratzeburg informiert zur Grundsteuerreform

Aktuell verschickt die Stadt Ratzeburg die jährlichen Steuer- und Abgabenbescheide, darunter die neu berechneten Gundsteuerbescheide. Hintergrund ist ist das Gesetz zur Grundsteuerreform, dass 2019 verabschiedet wurde und 2025 in Kraft tritt. Hierzu ergeben sich bei vielen Bürgerinnen und Bürgern aktuell die unterschiedlichsten Verständnisfragen, die nachfolgend aufgegriffen werden: 

Was geschieht bei der Grundsteuerreform?

Aktuell beruht die Berechnung der Grundsteuer auf veralteten Einheitswerten, so dass die Entwicklung der Grundstückspreise zu einer ungleichen Steuerlast bei der Grundsteuer führt. Dem soll mit der Reform entgegen gewirkt werden mit dem Ziel, eine gerechtere Steuerverteilung zu gewährleisten. Die Einheitswerte bilden nicht die tatsächliche Wertentwicklung eines Grundstückes ab. Deshalb erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsmethode für verfassungswidrig und forderte eine gesetzliche Neuregelung. Aktuell beruhen die Einheitswerte noch auf den ermittelten Immobilienwerten von 1964. Seitdem haben sich die Immobilienpreise allerdings stark verändert und somit weicht der Einheitswert vom heutigen tatsächlichen Marktwert erheblich ab.

Wie werden Grundstücke nach der Grundsteuerreform bewertet?

Schleswig-Holstein hat sich für das Bundesmodel bei der Grundsteuer entschieden. Bebaute Wohngrundstücke werden in Zukunft nur noch mit Hilfe des Ertragswertverfahrens bewertet. Somit orientiert sich die Grundsteuer künftig am Wert der Immobilie oder des Grundstücks. Wichtige Kriterien für die Berechnung des Immobilienwerts sind: die Grundstücksfläche, der Bodenrichtwert, die Gebäudeart, das Baujahr, die Wohnfläche, die Lage Besonders dem Faktor Lage kommt hierbei eine wichtige Rolle zu, so dass Immobilien in gefragter Lage nach der Grundsteuerreform wahrscheinlich eine höhere Grundsteuer zahlen müssen als bisher.

Für wen wird es nach der Grundsteuerreform teurer?

Fakt ist erst einmal: Die Grundsteuerzahlungen werden sich ändern. Einige Immobilienbesitzer werden dann mehr zahlen müssen, andere weniger. Grund für die Änderung der Grundsteuer sind die neu ermittelten Grundstückswerte, die nun als Basis dienen, um die Grundsteuer zu berechnen.

Wie wird die neue Grundsteuer berechnet?

Das Finanzamt Ratzeburg ermittelt den Wert Ihrer Immobilie. Dieser Wert wird mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert. Dies ergibt den Grundsteuermessbetrag für Ihr Grundstück. Das Ergebnis erhalten Sie mit dem Grundsteuer-Messbescheid des Finanzamtes. Um die endgültige Höhe der Grundsteuer zu berechnen, legt die Stadt Ratzeburg den Hebesatz fest. Es gibt einen Hebesatz für die Grundsteuer A und einen für die Grundsteuer B. Der Hebesatz der Grundsteuer A gilt für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, d.h. land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke. Der Hebesatz der Grundsteuer B gilt demgegenüber für das Eigentum an allen anderen bebauten und bebaubaren Grundstücken, einschließlich Gebäude und Wohnungen. Mit diesem Hebesatz wird der Messbetrag aus dem Bescheid des Finanzamtes ein weiteres Mal multipliziert. Daraus resultiert dann die jährliche Grundsteuer.

FORMEL: Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer

Wie soll die Grundsteuer ab 2025 "aufkommensneutral" erhoben werden?

Grundsätzlich soll bei den Neuberechnungen der Grundsteuer eine Aufkommensneutralität für die Kommunen erreicht werden. Das bedeutet, die Höhe der Einnahmen der Gemeinde bleiben gleich. Dennoch ist es möglich, dass es bei allen Steuerpflichten zu Veränderungen bei der zu entrichtenden Grundsteuer kommen kann, weil sich der Grundsteuermessbetrag für ihr Grundstück verändert.

Entsprechend ist es wichtig zu verstehen, dass bei Aufkommensneutralität immer die Kommunen und nicht die Steuerpflichtigen gemeint sind. Unter dem Strich soll das Grundsteueraufkommen für die Kommunen gleich bleiben. 

Das Finanzministerium hat dazu ein sogenanntes Transparenzregister erarbeitet. Darin wird veröffentlicht, welche theoretischen Hebesätze das Gesamtgrundsteueraufkommen der jeweiligen Kommune konstant zu halten. Es handelt sich bei den im Transparenzregister veröffentlichten Hebesätzen jedoch ausdrücklich um Hebesatzempfehlungen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/finanzen/grundsteuerreform/hebesatzprognose

Folgende Hebesätze sind durch das Transparenzregister ab 2025 für die Stadt Ratzeburg empfohlen:

  • Grundsteuer A: 137 % (vorher bei 380 %)
  • Grundsteuer B: 544 % (vorher bei 425 %)

Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 09.12.2024 die oben genannten Hebesätze aus dem Transparenzregister mehrheitlich beschlossen.

Wo kann ich Fragen stellen?

Fragen zur Wertermittlung und Berechnung des Grundsteuermessbetrages stellen Sie bitte beim zuständigen Finanzamt Ratzeburg, Bahnhofsallee 20, 23909 Ratzeburg, Tel. 04541/882-01, E-Mail: poststelle@fa-ratzeburg.landsh.de

Auskünfte zum Hebesatz, zur Fälligkeit, zur Zahlung, zu Adressänderungen, zum Eigentümerwechsel usw. erteilt Ihnen: Stadt Ratzeburg Fachdienst Finanzen Steuer und Abgaben Unter den Linden 1 23909 Ratzeburg Tel. 04541/8000-122 und -123 E-Mail: steuern@ratzeburg.de

Quelle: Stadt Ratzeburg