Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Ratzeburg
Die Stadt Ratzeburg wurde durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein auf der Grundlage des § 47 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) aufgefordert, einen Lärmaktionsplan für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Ballungsräume aufzustellen.
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Betroffen von dieser Regelung ist die Ortsdurchfahrt B 208. Ziel ist es dabei, entlang dieser Stadtdurchfahrt den Umgebungslärm darzustellen und Konzepte zur Minderung zu entwickeln, eine Aufgabe, die nach Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) im Zuständigkeitsbereich der Kommunen liegt.
Für die im Verlauf der B208 entscheidende Lärmart "Straße" wurde jetzt die Fortschreibung einer sogenannte "kleine Lärmaktionsplanung" aus dem Jahr 2015 als Entwurf aufgestellt. Ab dem 08.07.2024 ist diese an der Informationswand im Dachgeschoss des Rathauses, Fachbereich Stadtplanung, Bauen und Liegenschaften, zur öffentlichen Einsicht bis zum 05.08.2024 aushängt oder kann hier als Dokument mit allen erklärenden Anlagen heruntergeladen werden:
Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, ihre Anregungen und Bedenken einzubringen. Diese werden anschließend durch ein Fachbüro geprüft und ausgewertet und gegebenenfalls in den Lärmaktionsplan eingearbeitet. Anschließend erfolgt die abschließende Beschlussfassung durch den - Planungs-, Bau- und Umweltausschuss. Weitere Informationen zur Aufstellung des Lärmaktionsplans erteilt das städtische Bauamt unter 04541-8000-166.