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Wahl zum 21. Deutschen Bundes·tag

Am 23. Februar 2025 ist die Wahl zum Deutschen Bundestag.

Die Wahl dauert von 8 Uhr bis 18 Uhr.

Die Gemeinde hat 12 Wahl·bezirke.

Hier sind die Wahl·bezirke und die Orte, wo man wählen kann:

Wahl·bezirke

Wahl·orte

 

1

Rathaus Bürger·büro Unter den Linden 1

Unter den Linden 1

2

Rathaus Wirtschafts·betriebe Unter den Linden 1

Unter den Linden 1

3

Gemeinschafts·schule Lauenburgische See I 

Heinrich-Scheele-Straße 1

4

Gemeinschafts·schule Lauenburgische See II

Heinrich-Scheele-Straße 1

5

Gemeinschafts·schule Lauenburgische Seen III

Heinrich-Scheele-Straße 1

6

Kinder·tages·stätte Hasselholt 

Hasselholt 22

7

Städtischer Bau·hof

Seedorfer Straße 47

8

AMEOS SWR

Schmilauer Straße 108

9

Kinder·tages·stätte 'Wilde 13'

Giesensdorfer Weg 13

10

Grund·schule St. Georgsberg I

Scheffelstraße 11

11

Grund·schule St. Georgsberg II

Scheffelstraße 11

12

Lauenburgische Gelehrten·schule   

Bahnhofs·allee 22


Alle Orte sind barriere·frei.

In den Wahl·briefen steht, wo die Personen wählen.

Jede Person braucht einen Wahl·brief und einen Personal·ausweis.

Die Person muss den Wahl·brief abgeben.

Jede Person bekommt im Wahl·raum einen Stimm·zettel.

Es gibt eine erste Stimme und eine zweite Stimme.

Die erste Stimme ist für die Kandidaten.

Die zweite Stimme ist für die Parteien

Auf dem Stimm·zettel stehen die Namen der Kandidaten in schwarzer Schrift.

Rechts davon ist jeweils ein Kreis für die Wahl.

Auf dem Stimm·zettel stehen die Parteien in blauer Schrift.

Links davon ist jeweils ein Kreis für die Wahl.

Man macht jeweils ein Kreuz oder eine andere klare Markierung bei den Kandidaten.

Man macht jeweils ein Kreuz oder eine andere klare Markierung bei den Parteien.

Der Stimm·zettel wird in der Wahl·kabine ausgefüllt und gefaltet.

Das Kreuz soll niemand sehen.

Man darf in der Wahl·kabine keine Fotos machen.

Die Abstimmung und die Auszählung sind öffentlich.

Personen mit Wahl·schein können auch im Kreis wählen.

Es gibt die Möglichkeit der Briefwahl.

Sind die Unterlagen vollständig, können sie bei der Wahl in jedes Post·amt des Kreises oder mit der Briefwahl teilnehmen.

Die Unterlagen müssen bis 18 Uhr ankommen.

Jede Person darf nur einmal wählen.

Niemand darf für jemand anderen wählen.

Personen, die Hilfe brauchen, dürfen Hilfe bekommen.

Die Hilfe darf die Wahl nicht beeinflussen. 

Wer den Stimm·zettel fälscht oder das Wahl·ergebnis verändert, wird bestraft.

Das kann eine Geld·strafe oder Haft·strafe geben.

Die Leute dürfen bei der Wahl dabei sein.

Sie dürfen auch zuschauen, wenn man die Stimmen zählt.

Jede Person kann kommen, wenn sie nicht stört.

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