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Die Stadt Ratzeburg informiert zur Grund·steuer·reform

Die Stadt Ratzeburg schickt gerade die Steuer·briefe für das Jahr 2025.

Dazu gehören auch Briefe zur Grund·steuer.

Grund·steuer ist Geld, das man für sein Haus oder sein Land zahlen muss.

Das Gesetz regelt ein neues Gesetz.

Das Gesetz gilt ab 2025.

Es gibt eine neue Berechnung zur Grund·steuer vor. 

Die alte Berechnung zur Grund·steuer war nicht mehr gut.

Sie arbeitete mit Grund·stücks·werten aus dem Jahr 1964.

Das Verfassungs·gericht hat gesagt: die alte Berechnung ist nicht mehr nicht rechtens. 

Jetzt gelten neue Regeln für die Berechnung.

Die neuen Regeln sollen gerecht sein.

Grund·stücke bekommen neue Werte.

Der Wert von Grund·stücken und Gebäuden ist wichtig.

Das Finanz·amt schaut auf Größe, Art, Bau·jahr und Lage.

Grund·stücke in guter Lage und mit neuen Gebäuden kosten mehr.

Das Finanz·amt berechnet den Wert des Eigentums.

Dann multipliziert es den Wert mit einer Zahl.

Diese Zahl nennt man Steuer·mess·zahl.

Die Stadt Ratzeburg legt einen weiteren Wert fest.

Den nennt man Hebe·satz.

Es gibt zwei verschiedene Hebe·sätze.

Der Hebe·satz A gilt für Bauernhöfe.

Der Hebe·satz B gilt für normale Häuser und Grundstücke.

Die Grund·steuer wird mit der Formel "Wert mal Hebe·satz" berechnet.

Die Grund·steuer geht an die Städte und Gemeinden. 

Sie ist wichtig für deren Haus·halt. 

Die Grund·steuer soll auch mit der neuen Berechnung für die Städte und Gemeinden aufkommens·neutral bleiben

Das bedeutet: die Stadt Ratzeburg bekommt genau so viel Geld aus der Grund·steuer wie davor.

In einer Liste hat das Land daher dem Städten und Gemeinden Hebe·sätze empfohlen.

Für Eigentümer kann sich die Grund·steuer aber ändern.

Nach dem neuen Gesetz zahlen manche mehr und manche weniger Grund·steuer.

Ab 2025 gilt in Ratzeburg die Grund·steuer A: 137 Prozent und die Grund·steuer B: 544 Prozent.

Wer Fragen zum Wert des Eigentums hat hat, kann beim Finanz·amt in Ratzeburg nach·fragen: 

Finanzamt Ratzeburg, Bahnhofsallee 20, 23909 Ratzeburg, Tel. 04541/882-01, E-Mail: poststelle@fa-ratzeburg.landsh.de  

Wer Fragen zum Hebe·satz hat, kann bei der Stadt Ratzeburg nach·fragen:

Stadt Ratzeburg Fachdienst Finanzen Steuer und Abgaben Unter den Linden 1 23909 Ratzeburg Tel. 04541/8000-122 und -123 E-Mail: steuern@ratzeburg.de 

 

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