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Vereinfachter Text - Europawahl

Am 09. Juni 2024 wählen die Menschen in Deutschland das Europäische Parlament.

Die Wahl beginnt um 08:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.

Die Stadt hat 12 Wahl·bezirke.

Bezirk

Bezeichnung

Adresse

1

Rathaus - Bürgerbüro (EG rechts)

Unter den Linden 1

2

Rathaus - Wirtschaftsbetriebe (EG links)

Unter den Linden 1

3

Jugendzentrum

Riemannstraße 1

4

Gemeinschaftsschule Lauenburgische Seen I

Heinrich-Scheele-Straße 1

5

Gemeinschaftsschule Lauenburgische Seen II

Heinrich-Scheele-Straße 1

6

Kindertagesstätte "Hand in Hand"

Hasselholt 22

7

Städtischer Bauhof

Seedorfer Straße 47

8

Seniorenwohnsitz AMEOS

Schmilauer Straße 10

9

AWO Kindertagesstätte

Giesensdorfer Weg 13

10

Grundschule Ratzeburg, St. Georgsberg I 

Scheffelstraße 11

11

Grundschule Ratzeburg, St. Georgsberg II

Scheffelstraße 11

12

Lauenburgische Gelehrtenschule

Bahnhofsallee 22

Die Brief·wahl·vorstände treffen sich um 15:00 Uhr im Rathaus der Stadt Ratzeburg.

Sie zählen die Stimmen der Brief·wahl im Raum 2.11 und 2.13.

Alles Wichtige steht auch in der Wahl·benachrichtigung.

Jeder Wähler kann nur in seinem Wahl·bezirk wählen.

Die Wähler müssen ihre Wahl·benachrichtigung und Personal·ausweis mitbringen.

Der Stimm·zettel wird im Wahl·raum verteilt.

Jeder Wähler hat nur eine Stimme.

Der Stimm·zettel zeigt die Parteien und ihre Kandidaten.

Die Wähler setzen ein Kreuz in den Kreis neben ihrer Wahl.

Der Stimm·zettel muss in der Wahl·kabine gekennzeichnet und gefaltet werden.

Niemand darf in der Wahl·kabine Fotos oder Filme machen.

Die Wahl und die Auszählung der Stimmen sind öffentlich.

Jeder darf zuschauen.

Das Wahl·geschäft darf aber nicht gestört wird.

Wähler mit einem Wahl·schein können im Kreis Herzogtum Lauenburg wählen.

Sie können in jedem Wahl·bezirk des Kreises wählen oder per Brief wählen.

Wer per Brief wählen möchte, benötigt:

  • einen Stimm·zettel

  • einen Stimm·zettel·umschlag

  • und einen Wahl·brief·umschlag.

Der Wahl·brief muss bis spätestens am Wahl·tag um 18:00 Uhr ankommen.

Der Wähler kann den Wahl·brief auch direkt abgeben.

Jeder Wahl·berechtigte kann nur einmal und nur persönlich wählen.

Das gilt auch für Wähler aus einem anderen EU-Land.

Niemand kann für jemand anderen wählen.

Ein Wahl·berechtigter, der nicht lesen kann oder eine Behinderung hat, kann Hilfe bekommen.

Die Hilfe darf nur die Entscheidung des Wählers unterstützen.

Die Hilfe darf nicht die Entscheidung des Wählers ändern.

Wer unberechtigt wählt oder das Ergebnis verändert, wird bestraft.

Der Versuch ist auch strafbar.

Das sagt der Gemeinde·wahl·leiter

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