In Deutschland findet die Europawahl am Sonntag, 9. Juni 2024, statt. Deutsche Staatsangehörige sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können ihre Stimme abgeben, sofern sie mindestens 16 Jahre alt und an ihrem Wohnort ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Es ist auch möglich, per Briefwahl oder aus dem Ausland zu wählen. 96 Europaabgeordnete werden in Deutschland gewählt. Alle wichtigen Informationen zur Europawahl finden Sie unter https://elections.europa.eu/de/how-to-vote/de/
Hinweise der Stadt Ratzeburg zur Europawahl
Online Wahlscheinantrag für die Briefwahl >>
Am 09.06.2024 findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Bis 18:00 Uhr können Wahlberechtigte ihre Stimme abgeben. Die Ergebnisse aus Ratzeburg werden nach der Auszählung hier präsentiert.
Am 09. Juni 2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. Die Gemeinde ist in folgende 12 Wahlbezirke eingeteilt:
Bezirk | Bezeichnung | Adresse |
1 | Rathaus - Bürgerbüro (EG rechts) | Unter den Linden 1 |
2 | Rathaus - Wirtschaftsbetriebe (EG links) | Unter den Linden 1 |
3 | Jugendzentrum | Riemannstraße 1 |
4 | Gemeinschaftsschule Lauenburgische Seen I | Heinrich-Scheele-Straße 1 |
5 | Gemeinschaftsschule Lauenburgische Seen II | Heinrich-Scheele-Straße 1 |
6 | Kindertagesstätte "Hand in Hand" | Hasselholt 22 |
7 | Städtischer Bauhof | Seedorfer Straße 47 |
8 | Seniorenwohnsitz AMEOS | Schmilauer Straße 10 |
9 | AWO Kindertagesstätte | Giesensdorfer Weg 13 |
10 | Grundschule Ratzeburg, St. Georgsberg I | Scheffelstraße 11 |
11 | Grundschule Ratzeburg, St. Georgsberg II | Scheffelstraße 11 |
12 | Lauenburgische Gelehrtenschule | Bahnhofsallee 22 |
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr im Rathaus der Stadt Ratzeburg, Unter den Linden 1, Zimmer 2.11 und 2.13 zusammen. Im Übrigen wird auf die Angaben in der Wahlbenachrichtigung verwiesen.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis Herzogtum Lauenburg, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises Herzogtum Lauenburg oder
b) durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 6 Absatz 4 des Europawahlgesetzes). Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 6 Absatz 4a des Europawahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Der Gemeindewahlleiter
Der Gemeindewahlleiter der Stadt Ratzeburg teilt mit, dass das Wahllokal 7 "Bauhof" in der Seedorfer Straße 47 in Ratzeburg am Wahltag trotz der vorhandenen Vollsperrung in der Seedorfer Straße mit dem Auto erreichbar ist. Die Zuwegung zum Wahllokal ist ausgeschildert.
Ratzeburg hat Freunde in Europa, in Schweden, Dänemark, Polen, Belgien und Frankreich. Es sind gewachsene Freundschaften, die bis heute gepflegt werden, gerade auch im Geiste der europäischen Idee. Entsprechend wichtig ist den Partnerstädten auch die kommende Europawahl und ein starkes Votum für ein geeintes Europa. Ein gemeinsamer Wahlaufruf soll dies unterstreichen.
Wahlaufruf aus der Stadt Ratzeburg
Liebe Ratzeburgerinnen, liebe Ratzeburger,
am 09. Juni 2024 sind Sie zur Stimmenabgabe zur Europawahl aufgerufen. Erstmals dürfen auch Jugendliche ab dem vollendeten 16 Lebensjahr mitbestimmen, wie sich das Europaparlament für die kommenden fünf Jahre zusammensetzen wird.
Europapolitik nimmt Einfluss auf nationales Recht.
Mit dem Ziel, gleiche rechtliche Standards in Europa zu erreichen, nähern sich die Völker aneinander an. Uns als Wählerinnen und Wähler wird die Rolle zu teil, mitzubestimmen, welche politische Kraft dabei unsere jeweiligen Grundüberzeugungen im Europaparlament widerspiegelt.
Europapolitik ist Friedenspolitik.
Ich freue mich auf die Europawahl. Mit der Entwicklung des politischen Europas über die vergangenen Jahrzehnte hat sich eine Gemeinschaft entwickelt, die die Völker unseres Kontinents zusammengeführt hat. Mit der Europapolitik geht es auch und im Wesentlichen um ein europäisches Friedensprojekt in dem alle Völker ihre nationalen Kulturen in ihrer jeweiligen besonderen Vielfalt bewahren können. Dies allein ist für mich Anlass genug, um eine der demokratischen Parteien, die sich zur Wahl stellen, meine Stimme zu geben.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, sagen auch Sie „Ja“ zu Europa.
Beteiligen Sie sich an der Europawahl und geben Sie Europa Ihre Stimme.
Eckhard Graf
Bürgermeister der Stadt Ratzeburg
Liebe Europäer,
für Sie selbst und für die Zukunft unserer Kinder und Enkel bauen wir in dieser Welt, die wieder gefährlich geworden ist, das Europa auf, das wir wollen und brauchen. Dafür stimmen wir am 9. Juni ab.
Roland Lemaire
Maire de Châtillon-sur-Seine
Vice-président de la Communauté
de Communes du Pays Châtillonnais
Wahlaufruf aus der Stadt Esneux (Belgien)
Der Ratzeburger Jugendbeirat hat im vergangenen Jahr zusammen mit den Jugendbeiräten der polnischen Partnerstadt Sopot und der schwedischen Partnerstadt Strängnäs ein 'Europäisches Netzwerkes von lokalen Jugendbeiräten' ins Leben gerufen. Gemeinsam wurde eine Charta entwickelt, die die Ziele dieser Zusammenarbeit beschreibt. Dazu gehört die Durchführung von gemeinsamen Projekten im Geiste der europäischen Zusammenarbeit. Zur anstehenden Europawahl wurde dieses Ziel erstmalig umgesetzt und ein gemeinsamer Wahlaufruf gestaltet.
In einer Online-Sitzung wurde der Slogan "We grow up togehter - We vote together" und das Design für ein gemeinsames Banner entwickelt. Der Ratzeburger Jugendbeirat übernahm federführend die grafische Umsetzung und Produktion und ließ auch eine polnische Plakatversion gestalten. Dabei unterstützte sie die Partnerschaft für Demokratie der Stadt Ratzeburg und des Amtes Lauenburgische See im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!". Der Wahlaufruf der Jugendbeiräte ist seit einigen Tagen großformatig im Ratzeburger Stadtbild zu finden.
"Wir hoffen sehr, dass sich viele Menschen ebenso wie wir ein partnerschaftliches Europa wünschen und entsprechend dafür wählen gehen. Für uns junge Generation ist Europa die Zukunft. Viele der großen Herausforderungen, vor der unsere Generation steht, können wir nur gemeinschaftlich in Europa bewältigen. Klimawandel, Digitalisierung oder Sicherheit kennen keine nationalen Grenzen. Jede Stimme für ein starkes und demokratisches Europa ist auch eine Stimme für uns junge Menschen", sagt Sophia Lenthe vom Ratzeburger Jugendbeirat.
Der Ratzeburger Jugendbeirat hat zusammen mit dem Team vom Jugendzentrum STELLWERK und Grafiker Nils Oskamp einen Plakatworkshop zur Europawahl für 15 Erst- und Jungwähler organisiert. An zwei Workshoptagen wurde über die Bedeutung der Europawahl gesprochen und Ideen für knackige Plakatbotschaften entwickelt. Nils Oskamp hat diese Ideen aufgenommen und gemeinsam mit den Jugendlichen in Comic-Art umgesetzt. Herausgekommen sind eine Reihe von kreativen Wahlaufrufen, die in der Woche vor Europawahl in der Stadtbücherei Ratzeburg zu sehen sein werden. Besonders prämiert wurde der Plakatentwurf von Jason (14), für den sich mit der Europawahl die Hoffnung auf ein sicheres Europa für alle verbindet. "Das Wahlrecht ist unsere Superkraft. Diese Aussage hat uns besonders überzeugt, gerade von einem Jugendlichen, der noch nicht mal wählen darf", sagt Vivian Ndubuisi, Vorsitzende des Ratzeburger Jugendbeirats. Ebenso begeisterte die 'Sternstunde der Demokratie', die Nils Oskamp aus den gemeinsamen Ideen umsetzen konnte.
Der Plakatworkshop mit Nils Oskamp wurde über das Jugendforum der Partnerschaft für Demokratie der Stadt Ratzeburg und des Amtes Lauenburgische Seen mit Mitteln des Bundesprogramms 'Demokratie leben!' gefördert.
Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäischen Parlament für die Stadt Ratzeburg wird in der Zeit vom 20. Mai 2024 bis 24. Mai 2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Ratzeburg, Unter den Linden 1, 23909 Ratzeburg in Zimmer 1.18 (barrierearm) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Mai 2024 bis 24. Mai 2024 (20. Tag bis 16. Tag vor der Wahl), spätestens am 24. Mai 2024 bis 12:00 Uhr bei der Stadt Ratzeburg, Rathaus, Unter den Linden 1, Zimmer 1.18 Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 19. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl in dem Kreis Herzogtum Lauenburg durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Kreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
Einen Wahlschein erhält auf Antrag
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 07. Juni 2024, 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, in der Zeit von 11:00 bis 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.
Er kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden.
Ratzeburg, 08. Mai 2024
Stadt Ratzeburg
Der Gemeindewahlleiter
gez. Eckhard Graf
Auch für die kommende Europawahl in Ratzeburg besteht wieder die Möglichkeit zur Briefwahl. Die entsprechenden Unterlagen können beim Gemeindewahlleiter ab sofort beantragt werden. Dies ist möglich durch Abgabe des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindlichen unterschriebenen Antrages auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen. Es ist jetzt auch möglich, die Briefwahlunterlagen online durch das Scannen des QR-Codes (dieser befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung) oder direkt auf der Internetseite der Stadt Ratzeburg unter https://elections.europa.eu/de/how-to-vote/de/ zu beantragen. Die Briefwahlunterlagen werden anschließend direkt zugeschickt. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, im Rahmen der Briefwahl, direkt im Rathaus während der Geschäftszeiten die Stimmenabgabe durchzuführen.
Alternativ können Wählerinnen und Wähler auch eine E-Mail mit Angabe Ihres Vor- und Nachnamens, Ihres Geburtsdatums und Ihrer Wohnanschrift sowie, falls bekannt, der Angabe der Wählerverzeichnis- und Wahlbezirksnummer (ersichtlich auf der Wahlbenachrichtigung) an wahlen@ratzeburg.de oder ein entsprechendes Fax an 04541 8000-9999 senden.
Die ausgefüllten Wahlbriefe können kostenfrei an den Gemeindewahlleiter der Stadt Ratzeburg gesendet oder im Briefkasten des Rathauses geworfen werden.