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Archivale 02/2010 - Bericht über das Frauenkonzentrationslager Ravensbrück

Im Stadtarchiv Ratzeburg (Sammlung Nr. 18) wird ein maschinenschriftlicher Bericht vom 22. November 1945 aufbewahrt, in dem Gertrud Philip (1904-1985) schildert, was sie zusammen mit ihrer Schwester Anneliese (1902-1987) im Konzentrationslager Ravensbrück erlebt hat. 


Beide lebten nach dem Tod ihres jüdischen Vaters seit 1939 in der Lübecker Straße. Im Mai 1944 wurden sie in Polizeihaft genommen. Über die viermonatige Polizeihaft, die weitere Vorgeschichte und die Gründe der Verhaftung erfährt man aus dem Text nichts. 

Der Bericht beginnt mit der Einlieferung der beiden Schwestern in Ravensbrück am 15. September 1944. Beide Schwestern waren offenbar aus politischen Gründen inhaftiert worden und trugen im Lager zunächst den roten Winkel auf ihrer Kleidung, mit dem politische Häftlinge gekennzeichnet wurden.

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Gertrud Philips Berichts aus dem Jahre 1945

Erst nach einigen Wochen wurden sie angewiesen, den „Judenstern“ zu tragen, da sie als „jüdische Mischlinge“ galten. Da beide Schwestern zunächst als Bürokräfte in der Kommandantur eingesetzt waren, wo in der Besoldungsabteilung die Gehälter sämtlicher Aufseherinnen in den deutschen KZs bearbeitet wurden, waren ihre Lebensbedingungen erträglicher als die der meisten Mithäftlinge. Während eines Evakuierungsmarsches nach Neustrelitz gelang den Schwestern die Flucht. Nach 12-tägigem Fußmarsch trafen sie in Ratzeburg ein.

Weitergehende Information zum Konzentrationslager Ravensbrück finden Sie auf Webseite der Gedenkstätte unter http://www.ravensbrueck.de/