Zu Himmelfahrt auf Corona-Beschränkungen achten
Kreis sowie Städte und Ämter weisen anlässlich des bevorstehenden Himmelfahrtstages darauf hin, dass die Corona-Beschränkungen durch die Corona-BekämpfungsVO des Landes weiter gelten. Folglich sind sogenannte „Vatertagstouren“ auch in diesem Jahr nicht möglich. Weiterhin ist es so, dass sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten – Kinder bis 14 Jahren ausgenommen – treffen dürfen. Dabei spielt es keine Rolle, ob dies unter freiem Himmel oder in den eigenen vier Wänden erfolgt. Bei Verstößen gegen diese Regelungen hat jeder einzelne nach dem aktuellen Bußgeldkatalog mit einem Mindestbußgeld von 150 EUR zu rechnen. Auch sind bei Begegnungen, z.B. bei Spaziergängen, die Mindestabstände von 1,50m einzuhalten.
Die Infektionszahlen haben sich in den letzten Wochen auch im Kreis Herzogtum Lauenburg rückläufig entwickelt, sind aber weiterhin sehr instabil. Zuletzt war wieder ein leichter Anstieg der Inzidenzwerte insbesondere im südlichen Kreisgebiet zu verzeichnen.. „Ziel muss es aber sein, die Zahlen flächendeckend deutlich unter Inzidenzwerte von 50 zu drücken – was im Frühjahr und Sommer des vergangenen Jahres erfolgreich gelungen ist. In diesem Jahr sind wir von diesen Werten und den damit verbundenen Öffnungen noch ein gutes Stück entfernt. Deshalb ist es wichtig, die Regeln einzuhalten. Verhalten Sie sich deshalb bitte so, dass die Ordnungsbehörden und die Polizei nicht einschreiten müssen“, appelliert Landrat Dr. Christoph Mager.