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30.07.2021

Verfahrensweise zum anstehenden Bürgerentscheid in Ratzeburg

Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ratzeburg sind am 22.08.2021 aufgerufen, im Rahmen eines Bürgerentscheids über die Abwahl des Bürgermeisters zu befinden. Entsprechende Abstimmungsbenachrichtigungen wurden in der vergangenen Woche an alle Haushalte versandt, auch mit dem Hinweis auf die Möglichkeit zur Briefwahl. 

Das aktuell betriebene Verfahren zur Abwahl des Bürgermeisters wurde am 25.05.2021 von der Stadtvertretung der Stadt Ratzeburg einstimmig beschlossen. Die Gemeindeordnung Schleswig-Holstein fordert im Rahmen eines Verfahrens zur Abwahl des Bürgermeisters, dass der Versendung der Abstimmungsbenachrichtigungen ein Informationsschreiben der Initiatoren des Abwahlverfahrens beizulegen ist. Darin sollen der Abstimmungsgegenstand sowie die Standpunkte und Begründungen der Stadtvertretung dargelegt werden. Es ist vom Stadtpräsidenten Ottfried Feußner als Leiter der Stadtvertretung zu unterzeichnen, so wie jegliche Stellungnahmen, Auskunftsschreiben und sonstige Korrespondenz der Stadtvertretung. Das der Abstimmungsbenachrichtigung beigefügte Schreiben der Stadtvertretung der Stadt Ratzeburg vom 28.06.2021 entspricht diesen Anforderungen. Die Beilage eines eigenen Informationsschreibens des Bürgermeisters ist laut Gemeindeordnung nicht vorsehen. Dies wurde durch Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 15.07.2021 bestätigt.

Politikwissenschaftler Mark Sauer betonte in seiner Funktion als Pressesprecher der Stadt Ratzeburg diesbezüglich: „Das Informationsschreiben der Stadtvertretung dient zur Meinungsbildung und ist als Aufruf an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger zu verstehen, sich selbst ein Bild zu machen. Bürgerinnen und Bürger sollten im Sinne dieses Bürgerentscheides das Gespräch suchen, mit ihren Stadtvertreterinnen und Stadtvertretern, den von den Konflikten betroffenen Funktionsträgern der Stadt, mit der Stadtverwaltung zu den Verfahrensfragen und mit dem Bürgermeister. Nur so kann eine fundierte Meinungsbildung gelingen. Unerlässlich ist dabei jedoch der respektvolle Umgang allen beteiligten Personen gegenüber.“

Quelle: Stadt Ratzeburg