Stadt Ratzeburg führt Übernachtungssteuer ein
Die Stadtvertretung der Stadt Ratzeburg hat in ihrer Sitzung am 23. März 2026 die Einführung einer Übernachtungssteuer beschlossen. Die entsprechende Satzung wurde inzwischen bekannt gemacht. Die Steuer betrifft Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und -häuser sowie Jugendherbergen. Diese sind berechtigt, die Steuer auf den Übernachtungspreis aufzuschlagen und an die Gäste weiterzugeben.
Mit der Einführung der Übernachtungssteuer verfolgt die Stadt das Ziel, zusätzliche Einnahmen zur Finanzierung kommunaler Aufgaben zu generieren und die langfristige Leistungsfähigkeit des städtischen Haushalts zu sichern. Als touristisch geprägter Standort erbringt Ratzeburg in besonderem Maße Leistungen, die auch von Übernachtungsgästen in Anspruch genommen werden. Dazu zählen insbesondere eine auf den Tourismus ausgerichtete Infrastruktur, öffentliche Einrichtungen, kulturelle Angebote sowie touristische Serviceleistungen. Die Einnahmen aus der Übernachtungssteuer sollen dazu beitragen, die durch den Tourismus entstehenden kommunalen Aufwendungen solidarisch mitzufinanzieren und die Attraktivität der Stadt nachhaltig zu erhalten.
Bei der Übernachtungssteuer handelt es sich um eine örtliche Aufwandsteuer. Ihre Erhebung ist den Gemeinden durch das Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein gestattet. Vergleichbare Regelungen bestehen bereits in anderen Städten des Landes, beispielsweise in Flensburg, Schleswig und Kappeln, sowie bundesweit. In Ratzeburg beträgt die Steuer 3 Prozent des Übernachtungsentgelts einschließlich Nebenkosten (z. B. Endreinigung oder Energiekosten). Die Erhebung erfolgt quartalsweise im Wege der Steueranmeldung durch die Beherbergungsbetriebe.
Die Beherbergungsbetriebe haben bereits ein allgemeines Informationsschreiben von der Stadt Ratzeburg erhalten. Falls Sie einen Beherbergungsbetrieb führen und bislang kein Schreiben der Stadt Ratzeburg erhalten haben, werden Sie gebeten, sich umgehend direkt bei der Stadtverwaltung zu melden.

