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16.08.2021

Abstimmungsbekanntmachung für den Bürgerentscheid zum Abwahlverfahren des Bürgermeisters in der Stadt Ratzeburg am 22.08.2021

  1. Am 22. August 2021 findet der Bürgerentscheid zum Abwahlverfahren des Bürgermeisters in der Stadt Ratzeburg statt. Die Abstimmung dauert von 8 bis 18 Uhr.
  2. Die Einteilung der Gemeinde in Abstimmungsbezirke ist aus dem beigefügten Anhang ersichtlich.
  3. Abstimmungsberechtigte können nur in dem Abstimmungsraum des Abstimmungsbezirks abstimmen, in dessen Abstimmungsverzeichnis sie eingetragen sind. Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Abstimmungsbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Pass zur Abstimmung mitzubringen. Die Abstimmungsbenachrichtigung soll bei der Abstimmung abgegeben werden. Abgestimmt wird mit amtlichen Abstimmungszetteln, die im Abstimmungsraum ausgegeben werden. Es wird ein weißer Abstimmungszettel verwendet.Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Abstimmungsstimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, dass sie oder er mit „Ja“ oder „Nein“ stimmt.Der Abstimmungsstimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlkabine des Abstimmungsraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.
  4. Die Abstimmungshandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses im Abstimmungsbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Abstimmungsgeschäfts möglich ist. Jedoch kann die Anzahl der Personen nach der am Abstimmungstag gültigen Corona-Regelungen eingeschränkt werden.
  5. Wählerinnen und Wähler, die einen Abstimmungsschein haben, können an der Abstimmung
    a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Abstimmungsbezirk der Gemeinde oder
    b) durch Briefabstimmung teilnehmen.
    Wer durch Briefabstimmung abstimmen will, muss sich von der Stadt Ratzeburg, Bürgerbüro, Unter den Linden 1 in Ratzeburg einen amtlichen Abstimmungsstimmzettel, einen amtlichen Abstimmungsstimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Abstimmungsbriefumschlag beschaffen und den Abstimmungsbrief mit dem Abstimmungsstimmzettel (im verschlossenen Abstimmungsstimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Abstimmungsschein so rechtzeitig an den Gemeindeabstimmungsleiter absenden, dass er dort spätestens am Abstimmungstag bis 18.00 Uhr eingehen kann.
    Der Abstimmungsbrief kann auch in der Dienststelle des Gemeindeabstimmungsleiters abgegeben werden. Wer erst am Abstimmungstag den Abstimmungsbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem für die Briefabstimmung zuständigen Abstimmungsvorstand zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefabstimmung, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefabstimmungsunterlagen erhält.
  6. Jede abstimmungsberechtigte Person kann ihr Abstimmungsrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Absatz 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).

Einteilung der Stadt Ratzeburg in Abstimmungsbezirke