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Bürgermeisterwahl 2022

Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Ratzeburg hat in seiner Sitzung am 14.03.2022 das endgültige Ergebnis der Bürgermeisterstichwahl wie folgt festgestellt: 

Zur Bürgermeisterstichwahl der Stadt Ratzeburg waren 11.782 Personen wahlberechtigt. Davon haben 4.203 Personen gewählt. Dies entspricht einer Wahlbeteiligung von 35,7 %. Die Stimmabgabe von 4.179 Wählern war gültig, von 24 Wählern ungültig. Von den insgesamt 4.179 gültig abgegebenen Stimmen entfielen auf:

Wahlvorschlag 1 Wahlvorschlag 2
Barczynski, Volker (Einzelbewerber) Graf, Eckhard (Einzelbewerber)
1557 Stimmen (37,26 %) 2622 Stimmen (62,74 %)

Aufgrund dieses Wahlergebnisses ist Herr Eckhard Graf als Bürgermeister der Stadt Ratzeburg gewählt worden.

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede oder jeder Wahlberechtigte der Stadt Ratzeburg sowie jeder Bewerber auf einem eingereichten Wahlvorschlag schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei dem Gemeindewahlleiter Einspruch einlegen.
Die Einspruchsfrist beginnt am 16. März 2022 und endet mit Ablauf des 16. April 2022.

Ratzeburg, 15.03.2022
Stadt Ratzeburg
Der Gemeindewahlleiter

Bekanntmachung des Ergebnisses der Bürgermeisterstichwahl in der Stadt Ratzeburg am 13. März 2022

Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Ratzeburg hat in seiner Sitzung am 14.03.2022 das endgültige Ergebnis der Bürgermeisterstichwahl wie folgt festgestellt: 

Zur Bürgermeisterstichwahl der Stadt Ratzeburg waren 11.782 Personen wahlberechtigt. Davon haben 4.203 Personen gewählt. Dies entspricht einer Wahlbeteiligung von 35,7 %. Die Stimmabgabe von 4.179 Wählern war gültig, von 24 Wählern ungültig. Von den insgesamt 4.179 gültig abgegebenen Stimmen entfielen auf:

Wahlvorschlag 1 Wahlvorschlag 2
Barczynski, Volker (Einzelbewerber) Graf, Eckhard (Einzelbewerber)
1557 Stimmen (37,26 %) 2622 Stimmen (62,74 %)

Aufgrund dieses Wahlergebnisses ist Herr Eckhard Graf als Bürgermeister der Stadt Ratzeburg gewählt worden.

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede oder jeder Wahlberechtigte der Stadt Ratzeburg sowie jeder Bewerber auf einem eingereichten Wahlvorschlag schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei dem Gemeindewahlleiter Einspruch einlegen.
Die Einspruchsfrist beginnt am 16. März 2022 und endet mit Ablauf des 16. April 2022.

Ratzeburg, 15.03.2022
Stadt Ratzeburg
Der Gemeindewahlleiter

Ratzeburger Bürgermeisterstichwahl 2022
Ihre Wahlergebnisse!

Am heutigen Sonntag wählen 11.842 Wahlberechtigte in Ratzeburg in einer Stichwahl einen neuen Bürgermeister. Zur Wahl stehen Volker Barczynski und Eckhard Graf. 

Die Wahllokale in den 12 Wahlbezirken sind zwischen 08:00 - 18:00 Uhr geöffnet sein. Die Auszählung wird direkt nach deren Schließung beginnen. Die Ergebnisse aus den Wahlbezirken werden in der Wahlplattform "elect iT" erfasst und können hier ab 18:00 Uhr live verfolgt werden. 
 


Sie können die Wahlergebnisse auch direkt auf der Wahlplattform verfolgen: https://wahlen-kreis-rz.de/ratzeburg/bgms2022/index.html  

Ratzeburger Bürgermeisterwahl 2022
Die Stichwahl 

Am kommenden Sonntag wählen 11.842 Wahlberechtigte in Ratzeburg  in einer Stichwahl einen neuen Bürgermeister. Zur Wahl stehen Volker Barczynski und Eckhard Graf. 1. Stadtrat Martin hofft eine deutliche höhere Wahlbeteiligung als bei der Hauptwahl am 20.02.2022, zumindest aber auf eine höhere Wahlbeteiligung als im benachbarten Mölln, wo nahezu im Gleichschritt die Bürgermeisterwahl erfolgt. "Zur Verabschiedung von Möllns Bürgermeister Jan Wiegels wurde unser "rotes Sofa" aus dem Rathaus angefragt. Das gehört aber nach Ratzeburg und wir geben es nur her, wenn Mölln uns in der Wahlbeteiligung schlagen kann. Es liegt also an den Ratzeburgerinnen und Ratzeburgern, dies zu verhindern", sagt Martin Bruns augenzwinkernd.  

Die Wahllokale in den 12 Wahlbezirken werden zwischen 08:00 - 18:00 Uhr geöffnet sein, die Auszählung direkt nach deren Schließung beginnen. Das Ergebnis der Stichwahl kann wieder auf der Webseite der Stadt Ratzeburg verfolgt werden. Der Ratssaal des Ratzeburger Rathauses wird am Wahlabend geöffnet sein. Zutritt wird nur im Rahmen von 3G gewährt (geimpft/ genesen/ getestet). Es gilt eine Maskenpflicht. Die Stadtverwaltung behält sich vor, den Zugang zum Ratssaal bei zu großem Andrang zu begrenzen. 

Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Stadt Ratzeburg

Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Ratzeburg für die Kommunalwahl 2023 tritt am Freitag, 24.03.2023 um 18:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses in Ratzeburg, Unter den Linden 1 zusammen und stellt die Zulassung der Wahlvorschläge für die Kommunalwahl 2023 fest. Die Sitzung ist öffentlich, der Zugang ist barrierefrei möglich.

Stichwahl des Bürgermeisters in der Stadt Ratzeburg

Am 13. März 2022 findet die Stichwahl des Bürgermeisters in der Stadt Ratzeburg statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. Die Einteilung der Gemeinde in Wahlbezirke ist aus dem beigefügten Anhang ersichtlich.

Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Pass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Nach Feststellung der Wahlberechtigung wird diese zurückgegeben und ist von der Wählerin oder dem Wähler für eine etwa notwendig werdende Stichwahl aufzubewahren und erneut zur Stichwahl mitzubringen. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden. Es wird ein weißer Stimmzettel verwendet. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber die Stimme gelten soll. Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.

Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist. 

Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Gemeinde oder
b) durch Briefwahl teilnehmen.

Briefwahl

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindewahlbehörde in der Stadt Ratzeburg – Bürgerbüro, Unter den Linden 1 in 23909 Ratzeburg einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an den Gemeindewahlleiter absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle des Gemeindewahlleiters abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem für die Briefwahl zuständigen Wahlvorstand zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.

Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Absatz 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).

Der Gemeindewahlleiter

Gemeindewahlausschuss stellt Ergebnis der Bürgermeisterwahl fest

Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Ratzeburg hat in seiner Sitzung am 21.02.2022 das Ergebnis der Bürgermeisterwahl vom 20.02.2022 wie folgt festgestellt:

I. Zur Bürgermeisterwahl der Gemeinde Ratzeburg waren 11.842 Personen wahlberechtigt. Davon haben 4.437 Personen gewählt. Dies entspricht einer Wahlbeteiligung von 37,5 %. Die Stimmabgabe von 4.421 Wählern war gültig, von 16 Wählern ungültig.

II. Von den insgesamt 4.421 gültig abgegebenen Stimmen entfielen auf: 

Wahlvorschlag 1
Bewerber:Barczynski, Volker
Einzelbewerber
1155 Stimmen - 26,13 %
Wahlvorschlag 2
Bewerber: Graf, Eckhard
Einzelbewerber
2060 Stimmen - 46,60 %
Wahlvorschlag 3
Bewerberin/Bewerber: Marquardt, Andreas
Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)
679 Stimmen - 15,36 %
Wahlvorschlag 4
Bewerber: Ouerghui, Muadh
Einzelbewerber
86 Stimmen - 1,95 %
Wahlvorschlag 5
Bewerber: von Wachholtz, Reimar
Einzelbewerber
441 Stimmen - 9,98 %

Da kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhielt, kommen folgende zwei Bewerber mit den meisten Stimmen in die Stichwahl am 13. März 2022:

Barczynski, Volker
Graf, Eckhard

Ratzeburger Bürgermeisterwahl 2022
Ihre Wahlergebnisse!

Am heutigen Sonntag wählen 11.842 Wahlberechtigte in Ratzeburg einen neuen Bürgermeister. Fünf Kandidaten haben sich dafür zur Wahl gestellt. Für einen Wahlsieg wird die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen benötigt. Sollte dies keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang erreichen, wird am 13. März 2022 eine Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten erfolgen.

Die Wahllokale in den 12 Wahlbezirken sind zwischen 08:00 - 18:00 Uhr geöffnet sein. Die Auszählung wird direkt nach deren Schließung beginnen. Die Ergebnisse aus den Wahlbezirken werden in der Wahlplattform "elect iT" erfasst und können hier ab 18:00 Uhr live verfolgt werden. 
 


Sie können die Wahlergebnisse auch direkt auf der Wahlplattform verfolgen: https://wahlen-kreis-rz.de/ratzeburg/bgm2022/ 

Bürgermeisterwahl in Ratzeburg
Ergebnispräsentation erfolgt coronabedingt online

Am kommenden Sonntag wählen 11.842 Wahlberechtigte in Ratzeburg einen neuen Bürgermeister. Fünf Kandidaten haben sich dafür zur Wahl gestellt. Für einen Wahlsieg wird die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen benötigt. Sollte dies keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang erreichen, wird am 13. März 2022 eine Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten erfolgen. Die Wahllokale in den 12 Wahlbezirken werden zwischen 08:00 - 18:00 Uhr geöffnet sein, die Auszählung direkt nach deren Schließung beginnen. Das Ergebnis der Wahl kann auf der Webseite der Stadt Ratzeburg verfolgt werden. 

Eine öffentliche Wahlveranstaltung findet aufgrund der Coronapandemie nicht statt. Lediglich die Mitglieder der Stadtvertretung, die Bürgermeisterkandidaten sowie  einige Pressevertreter*innen werden im Ratssaal des Rathauses coronakonform zusammen kommen. 

Wahlbekanntmachung für die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Ratzeburg am 20.02.2022

Am 20. Februar 2022 findet die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters in der Stadt Ratzeburg statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.  Die Einteilung der Gemeinde in Wahlbezirke ist aus dem beigefügten Anhang ersichtlich.

Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Pass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Nach Feststellung der Wahlberechtigung wird diese zurückgegeben und ist von der Wählerin oder dem Wähler für eine etwa notwendig werdende Stichwahl aufzubewahren und erneut zur Stichwahl mitzubringen. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden. Es wird ein weißer Stimmzettel verwendet. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber die Stimme gelten soll. Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.

Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Gemeinde oder
b) durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindewahlbehörde in der Stadt Ratzeburg – Bürgerbüro, Unter den Linden 1 in 23909 Ratzeburg einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an den Gemeindewahlleiter absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle des Gemeindewahlleiters abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem für die Briefwahl zuständigen Wahlvorstand zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.

Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Absatz 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).

Der Gemeindewahlleiter

Einteilung der Stadt Ratzeburg in Wahlbezirke >>


Hybride Vorstellungsrunde der Ratzeburger Bürgermeisterkandidaten erhält positive Resonanz

Die Vorstellungsrunde der Bürgermeisterkandidaten am vergangenen Freitag im Großen Saal des Burgtheaters ist auf viel positive Resonanz gestoßen. 50 Zuschauer verfolgten die Diskussionsrunde vor Ort, über 500 weitere nutzen das Angebot eines "Online-Livestreams", der von der Firma "Motion Events" professionell ausgestrahlt wurde. Moderator Lars Hartwig aus Lübeck leitete sachlich und immer fokussiert auf die Frage, wie das Amt des Bürgermeisters ausgeübt werden sollte, durch die zweistündige Veranstaltung. Eingesandte Fragen von Ratzeburger Bürgerinnen und Bürgern wurden dabei im Losverfahren den Kandidaten gestellt und streiften eine Fülle unterschiedlicher Themenfelder, die einem zukünftigen Bürgermeister begegnen dürften. Vom eigenen Rollenverständnis im Kontext der kommunalen Selbstverwaltung, über die Digitalisierung der Verwaltung, die Haltung zur Ortsumgehung oder die Einzelhandelssituation bis hin zur Bearbeitung von möglichen Bürgerkonflikten standen so im Mittelpunkt der Diskussion und boten den Kandidaten viele Möglichkeiten, eigene Akzente herauszuarbeiten.  Aus den Reihen der Zuschauer lobten viele im Nachgang die faire und vor allem sachliche Atmosphäre auf der Bühne, die der Wahl eines Bürgermeisters sehr angemessen erschien. 


"Mit dem hybriden Veranstaltungsformat, das so von der Stadtvertretung gewünscht wurde, ist es uns gut gelungen, trotz Corona vielen Menschen in Ratzeburg die Möglichkeit zu geben, sich ein Bild von den Kandidaten machen zu können. Der dazu entwickelte Kandidatencheck kam dabei gut an, wie mir berichtet wurde. Für die Einsendung der vielen Fragen, aus denen der Moderator losen konnte und die spannende Themen auf die Bühne brachten, möchte ich mich bei allen Bürgerinnen und Bürgern sehr herzlich bedanken", sagte der 1. Stadtrat Martin Bruns, sichtlich zufrieden mit dem Verlauf der Kandidatenrunde. 

Die Aufzeichnung des Livestreams bleibt bis zum Wahltag auf Youtube einsehbar und kann über die Webseite der Stadt Ratzeburg jederzeit aufgerufen werden. Dies gilt auch für den Kandidatencheck, der als PDF-Download zur Verfügung steht. 

Bürgermeister-Kandidaten

Wahl des Bürgermeisters für die Stadt Ratzeburg
Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Das Wählerverzeichnis für die Wahl des Bürgermeisters für die Stadt Ratzeburg wird in der Zeit vom 31. Januar 2022 bis 04. Februar 2022 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Ratzeburg, Unter den Linden 1, 23909 Ratzeburg in Zimmer 1.18, für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Jede wahlberechtigte Person kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine wahlberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die eine Auskunftssperre nach § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes besteht. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist, spätestens am 04. Februar 2022 bis 12.00 Uhr bei dem Gemeindewahlleiter der Stadt Ratzeburg, Unter den Linden 1, 23909 Ratzeburg in Zimmer 1.18 Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.

Wahlberechtigte, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 30. Januar 2022 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen; sonst läuft sie oder er Gefahr, das Wahlrecht nicht ausüben zu können.

Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl der Stadt Ratzeburg durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk oder durch Briefwahl teilnehmen.

Einen Wahlschein erhält auf Antrag

  • eine wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist,
  • eine wahlberechtigte Person, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist,
    • wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Einspruchsfrist versäumt hat,
    • wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Einspruchsfrist entstanden ist oder
    • wenn ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Gemeindewahlleiter bekannt geworden ist.

Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Wahlscheine bis zum 18. Februar 2022, 12.00 Uhr, bei dem Gemeindewahlleiter schriftlich, mündlich (nicht telefonisch) oder in elektronisch dokumentierbarer Form beantragen. Die Schriftform gilt auch durch Telefax als gewahrt. Nicht im Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können unter den oben angegebenen Gründen Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragen. Das gleiche gilt, wenn eine wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist, wegen plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

Die wahlberechtigte Person erhält mit dem Wahlschein zugleich einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift des Gemeindewahlleiters und ein Merkblatt für die Briefwahl.
Einer anderen als der wahlberechtigten Person persönlich dürfen der Wahlschein und die Briefwahl- unterlagen nur dann ausgehändigt werden, wenn der von der wahlberechtigten Person unterschriebene Wahlscheinantrag oder eine schriftliche Vollmacht zur Beantragung des Wahlscheins oder eine schriftliche Vollmacht zur Entgegennahme des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen vorgelegt wird.

Bei der Briefwahl muss die Wählerin oder der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an den Gemeindewahlleiter absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr dort eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle des Gemeindewahlleiters abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem Wahlvorstand des für die Briefwahl bestimmten Wahlbezirks zugeht.

Vorstellungsveranstaltung der Bürgermeister-Kandidaten aus dem Burgtheater Ratzeburg im Live-Stream

Die Kandidaten für das Amt des Ratzeburger Bürgermeisters werden sich am 21.01.2022, um 17:00 Uhr im Großen Saal des Burgtheaters, der Öffentlichkeit im Rahmen eines Podiumsgesprächs präsentieren. Moderator Lars Hartwig wird mit ihnen über das Amt des Bürgermeisters und die damit verbundenen Funktionen sprechen und dabei auch der Frage nachgehen, was jeden der Kandidaten dazu befähigen mag. Die Veranstaltung wird als Livestream auf Youtube übertragen und bleibt auch in der Folgezeit als Beitrag einsehbar. 

Anmeldungen zur Teilnahme vor Ort können nicht mehr angenommen werden. Die maximale Platzzahl ist bereits vergeben, die Vorstellungsveranstaltung damit ausgebucht. 

Livestream zur Vorstellungsveranstaltung der Bürgermeister-Kandidaten >>

(https://youtu.be/e46pP39zdKs)

Mit dem „Kandidatencheck“ zum richtigen Bürgermeister

Sie sind zusammen mit ca. 12.000 Wahlberechtigten aufgefordert, an der Wahl des Bürgermeisters für Ratzeburg teilzunehmen. Aber welcher der fünf Kandidaten ist am ehesten dafür geeignet? Der „Kandidatencheck“ wird Ihnen helfen, zu einer begründeten Wahl zu kommen. Das wird Ihnen umso leichter fallen, je  klarer Ihnen die Aufgaben sind, die ein Bürgermeister zu stemmen hat. Zentraler Punkt: Er ist der Leiter der Verwaltung, Chef von ca. 180 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Mit Hilfe von deren Fachkompetenz soll er dafür sorgen, dass die Beschlüsse der Stadtvertretung umgesetzt werden: juristisch korrekt,  wirtschaftlich im Rahmen der Etats, organisatorisch  im Sinne einer modernen, bürgernahen Verwaltung. Das sind anspruchsvolle Aufgaben.  Meistern kann er die nur, wenn die von ihm geleiteten Fachleute ihre Kenntnisse und Ideen beisteuern. Das werden sie umso eher tun, wenn der Chef mitarbeiterorientiert führt, ihre Kenntnisse und Ideen erfragt und prüft. Zugleich muss er strikt darauf achten, dass bei allen Lösungsvorschlägen die Rahmenbedingungen (Gesetze, Gremienbeschlüsse usw. eingehalten werden. Er muss also auf die Einhaltung der Vorgaben achten und gleichzeitig wertschätzende Beteiligung praktizieren. Er wird jedoch auch Kritik äußern und sich umgekehrt kritische Einwände aufmerksam anhören müssen. Das alles erfordert ein hohes Maß an Teamfähigkeit. Insofern ist er eher Regisseur als ein Macher.

An den Sitzungen des Gemeinderats nimmt er ohne Stimmrecht aber mit dem Recht, Ideen aus der Verwaltung oder aus Bürgerbegegnungen einzubringen teil. Umsetzen kann er die jedoch nur mit der mehrheitlichen Zustimmung des Gemeinderats. Das erfordert strategische Kompetenz. Schließlich hat er die Aufgabe, die Stadt bei offiziellen Anlässen zu vertreten und über wichtige Themen zu informieren, auch vor großem Publikum - immer nach Abstimmung mit dem Stadtpräsidenten, mit dem er sich diese Aufgabe teilt.

Sie können die Vorstellungsrunde live im Internet verfolgen, sich Ihre Meinung bilden und mit Hilfe des „Kandidatenchecks“ Ihren Favoriten ermitteln. Und bis zum Wahltag bleibt auch noch Zeit, Ihre Einschätzung  mit Freunden zu vergleichen und zu diskutieren.


Bürgermeisterwahl in Ratzeburg
Beantragung von Briefwahlunterlagen

Auch für die Bürgermeisterwahl in Ratzeburg besteht wieder die Möglichkeit zur Briefwahl. Die entsprechenden Unterlagen können beim Gemeindewahlleiter beantragt werden, nachdem die offizielle Wahlbenachrichtigung eingetroffen ist. .uf der Rückseite dieser Benachrichtigung befindet sich der Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen. Es wird mit Blick auf die aktuelle Coronasituation gebeten, diesen möglich postalisch einzureichen oder in den Briefkasten des Rathauses zu werfen. Die Briefwahlunterlagen werden direkt zugeschickt. Ausgefüllte Wahlunterlagen können ebenfalls postalisch zugestellt oder in den Briefkasten des Rathauses geworfen werden. Von einer persönlichen Beantragung der Unterlagen und ihrer Ausfüllung direkt im Rathaus wird mit Blick auf das steigende Infektionsrisiko dringend abgeraten. Bitte vermeiden Sie diesen nicht notwendigen Behördengang und schützen Sie sich und andere. 

Alternativ können Sie auch eine E-Mail mit Angabe Ihres Vor- und Nachnamens, Ihres Geburtsdatums und Ihrer Wohnanschrift sowie, falls bekannt, der Angabe der Wählerverzeichnis- und Wahlbezirksnummer (ersichtlich auf der Wahlbenachrichtigung) an wahlen@ratzeburg.de senden oder ein entsprechendes Fax an 04541 8000-9999. Die Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Hauptwahl am 20.02.2022 gilt auch für eine eventuell erforderliche Stichwahl am 13.03.2022.


Bürgermeisterwahl in Ratzeburg
Kandidatenvorstellung im Burgtheater

Die Kandidaten für das Amt des Ratzeburger Bürgermeisters werden sich am 21.01.2022, um 17:00 Uhr im Großen Saal des Burgtheaters, der Öffentlichkeit im Rahmen eines Podiumsgesprächs präsentieren. Moderator Lars Hartwig wird mit ihnen über das Amt des Bürgermeisters und die damit verbundenen Funktionen sprechen und dabei auch der Frage nachgehen, was jeden der Kandidaten dazu befähigen mag. Die Veranstaltung wird als hybrides Format organisiert, mit zugelassenen Zuschauer*innen im Saal, sofern die Coronabestimmungen dies ermöglichen, und einem Livestream, der über Youtube ausgestrahlt werden soll.

Ratzeburger Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, im Vorwege ihre Fragen einzureichen, die nach Möglichkeit in die Moderation fließen sollen. Unter stadt@ratzeburg.de können diese ab sofort unter Angabe des vollständigen Namens und der Adresse eingesandt werden. Berücksichtigt werden ausschließlich Fragen von Ratzeburgerinnen und Ratzeburgern. Der Moderator entscheidet frei, welche Fragen er in das Podiumsgespräch übernimmt. 

Für Gäste vor Ort gilt die Coronapflicht 2G, vollständig geimpft oder genesen und getestet. Anmeldungen zur Teilnahme vor Ort können leider nicht mehr angenommen werden. Die maximale Platzzahl ist bereits vergeben, die Vorstellungsveranstaltung damit ausgebucht.

Zugelassene Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl am 20. Februar 2022 in der Stadt Ratzeburg

Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Ratzeburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am heutigen Freitag folgende Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl am 20. Februar 2022 zugelassen:


Insgesamt wurden sechs eingereichte Wahlvorschläge im Gremium eingehend geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass der Wahlvorschlag von Frau Jane Kischel aufgrund einer verspäteten Abgabe der Wahlunterlagen zurückzuweisen ist. Der Gemeindewahlausschuss befand darüber einstimmig, ebenso wie über die Zulassung aller anderen Wahlvorschläge. Gemeindewahlleiter Martin Bruns gab überdies bekannt, dass es am 21. Januar 2022 um 17:00 Uhr im Burgtheater eine öffentliche Vorstellung der Kandidaten geben wird. Er rief die Kandidaten zu einen fairen und sachgerechten Wahlkampf auf, insbesondere auch mit Blick auf die Funktion und Kompetenzen, die das Amt des Bürgermeisters im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung habe. 

Gemeindewahlausschuss der Stadt Ratzeburg bestimmt Wahltermin für die Bürgermeisterwahl 2022

Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Ratzeburg für die Bürgermeisterwahl 2022 hat in seiner Sitzung am 17. November 2021 als Wahltermin den 20. Februar 2022 und für eine mögliche Stichwahl den 13. März 2022 bestimmt. Der Gemeindewahlleiter fordert nach § 57 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in Verbindung mit § 51 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) und § 73 Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin bzw. des hauptamtlichen Bürgermeisters auf.

Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin bzw. des hauptamtlichen Bürgermeisters

Wahlvorschläge können von jeder in der Stadtvertretung vertretenen politischen Partei und Wählergruppe, mehreren politischen Parteien und Wählergruppen gemeinsam (gemeinsamer Wahlvorschlag) sowie jeder Bewerberin und jedem Bewerber für sich selbst eingereicht werden. Jede politische Partei oder Wählergruppe kann nur einen Wahlvorschlag einreichen oder sich nur an einem gemeinsamen Wahlvorschlag beteiligen.

Bewerberinnen und Bewerber, die innerhalb des Wahlgebietes auf mehreren Wahlvorschlägen benannt sind, können nicht zugelassen werden. Wird keine Bewerberin oder kein Bewerber zu dieser Wahl zugelassen oder erhält die einzig zugelassene Bewerberin oder der einzig zugelassene Bewerber bei der Wahl nicht die erforderliche Mehrheit, so erfolgt die Wahl durch die Stadtvertretung der Stadt Ratzeburg.

Wählbar zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister ist, wer

  • die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitzt oder die Staatsangehörigkeit eines übrigen Mitgliedstaates der Europäischen Union,
  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Ein gültiger Wahlvorschlag darf nur den Namen einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers enthalten. Er muss den Familiennamen, den Vornamen (bei mehreren Vornamen den oder die Rufnamen), den Beruf oder den Stand, das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit und die Anschrift (Hauptwohnung) enthalten.

Der Wahlvorschlag, den eine Bewerberin bzw. ein Bewerber für sich selbst einreicht, muss gemäß § 51 Abs. 3 GKWG von mindestens 115 Wahlberechtigten der Stadt Ratzeburg persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung der Unterzeichnenden ist bei Einreichung des Wahlvorschlages nachzuweisen. Entsprechende Vordrucke können bei dem Gemeindewahlleiter abgefordert werden.

Bei einem Vorschlag durch eine Partei oder Wählergruppe ist der Name der Partei oder der Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese anzugeben. Bei einem gemeinsamen Wahlvorschlag ist der Name sowie die Kurzbezeichnung jeder einzelnen an dem Wahlvorschlag beteiligten Partei oder Wählergruppe anzugeben. Als Bewerberin oder Bewerber auf einem Wahlvorschlag einer politischen Partei oder Wählergruppe oder auf einem gemeinsamen Wahlvorschlag kann nur benannt werden, wer

  • in einer nach ihrer Satzung zuständigen Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Mitglieder dieser Partei oder Wählergruppe (Mitgliederversammlung) oder
  • in einer nach ihrer Satzung zuständigen Versammlung der von der Mitgliederversammlung nach Nummer 1 aus deren Mitte gewählten Vertreterinnen und Vertretern (Vertreterversammlung)

hierzu gewählt worden ist.

Die Bewerberin oder der Bewerber sowie die Vertreterinnen und Vertreter für die Vertreterversammlung werden von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Versammlung in geheimer schriftlicher Abstimmung gewählt. Vorschlagsberechtigt ist jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer der Versammlung. Der Wahlvorschlag einer politischen Partei oder Wählergruppe muss von mindestens drei Personen des für das Wahlgebiet nach ihrer Satzung zuständigen Vorstandes, darunter der oder dem Vorsitzenden oder einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag muss von mindestens drei Personen des für das Wahlgebiet nach ihrer Satzung zuständigen Vorstandes jeder am Wahlvorschlag beteiligten politischen Partei oder Wählergruppe, darunter jeweils der oder dem Vorsitzenden oder einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Als Bewerberin oder Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer ihre oder seine Zustimmung hierzu schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich.
Ein Wahlvorschlag einer politischen Partei oder Wählergruppe oder ein gemeinsamer Wahlvorschlag soll ferner Namen und Anschriften der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson (§ 22 GKWG) enthalten.

Entsprechende amtliche Formblätter einschließlich der notwendigen Anlagen werden von dem Gemeindewahlleiter der Stadt Ratzeburg, Unter den Linden 1, 23909 Ratzeburg (E-Mail: wahlen@ratzeburg.de), auf Anforderung kostenfrei ausgegeben.

Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens Montag, 27. Dezember 2021, 18:00 Uhr (Ausschlussfrist) bei der Gemeindewahlleiterin der Stadt Ratzeburg eingegangen sein.

Es wird jedoch gebeten, die Wahlvorschläge nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem letzten Tag der Frist einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können.

Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Ratzeburg für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters tritt kommende Woche zusammen

Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Ratzeburg für die Bürgermeisterwahl 2022 tritt am Mittwoch, 17. November 2021 um 18:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses in Ratzeburg, Unter den Linden 1 zusammen und stellt den Wahltag für die Bürgermeisterwahl 2022 fest. Die Sitzung ist öffentlich.

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