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Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
[Nr.99115005104001 ]

Leistungsbeschreibung

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde seines Wohnortes anmelden. Für Personen unter 16 Jahren ist die Person für die Erfüllung der Meldepflicht zuständig, bei der die minderjährige Person einzieht.

Dies gilt auch für den sogenannten Umzug innerhalb Ihrer Stadt beziehungsweise Gemeinde oder Ihres Amtes. Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob die meldepflichtige Person berechtigt ist, die Wohnung zu benutzen oder ob sie eine erforderliche Aufenthaltserlaubnis besitzt oder nicht.

Die Anmeldung kann elektronisch über den Onlinedienst, persönlich bei der Meldebehörde oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.

Verfahrensablauf

  • Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden.
  • Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter muss Ihnen dafür eine Wohnungsgeberbestätigung aushändigen.
  • Mit dieser Wohnungsgeberbestätigung können Sie Ihrer Meldepflicht innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug nachkommen.
  • Bitte beachten Sie: Der Mietvertrag allein reicht nicht aus. Bringen Sie deswegen die Wohnungsgeberbestätigung zur Anmeldung mit.
  • Wenn Sie in eine eigene Immobile ziehen, dann geben Sie bitte eine Selbsterklärung bei der Anmeldung ab.
  • Sie können sich elektronisch oder persönlich anmelden. 

Elektronische Anmeldung

  • Sie können die elektronische Anmeldung über den Online-Dienst in ganz Schleswig-Holstein nutzen.
  • Sie benötigen ein hoheitliches Dokument, welches mit einer eID-Funktion ausgestattet ist (Personalausweis oder die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und -bürger).

Persönliche Anmeldung

  • Sie müssen den Meldeschein in der Meldebehörde nicht mehr selbst ausfüllen, sondern nach der Erfassung Ihrer Identifikationsdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum und Ihre bisherige Anschrift) werden Ihre Daten von der bisherigen Meldebehörde abgerufen und in den Meldeschein übertragen.
  • Sie müssen nur noch die Angaben überprüfen, ggf. berichtigen und den Meldeschein unterschreiben.
  • Über Ihre Anmeldung erhalten Sie einmalig eine kostenfreie amtliche Meldebestätigung.

An wen muss ich mich wenden?

Unter den Linden 1
DE - 23909 Ratzeburg
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Telefon: 04541 8000 150
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Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin im Bürgerbüro!


Voraussetzungen

Sie haben eine neue Wohnung in Deutschland bezogen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Wohnungsgeberbestätigung,
  • Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, anerkannter und gültiger Pass oder entsprechendes Passersatzpapier (§ 23 Absatz 1 BMG),
  • Bei Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich die handschriftlich unterzeichnete Vollmacht der meldepflichtigen Personen und eines der o.g. Identitätsdokumente der bevollmächtigten Person.
  • Zusätzlich, sofern Sie aus dem Ausland zuziehen:
  • gegebenenfalls Heiratsurkunde,
  • bei Kindern: Geburtsurkunde.
  • Zusätzlich bei ausländischen Urkunden: Eine Übersetzung der Urkunden von einer staatlich
    anerkannten Übersetzerin/eines staatlich anerkannten Übersetzers (Urkunde und
    Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden). 
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