Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners, Arbeitslosigkeit, fehlendes oder zu geringes Einkommen kann jeder in Not geraten. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe erhalten.
Die Sozialhilfe ist ein gesetzlich garantiertes Recht. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist.
Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen:
Die Sozialhilfe gliedert sich in 6 Unterbereiche:
Unter den Linden 1
DE - 23909 Ratzeburg
Frau Fust / Frau Schipplick
Buchstaben A – E (SGB XII und AsylbLG)
Wohngeld/ Bildung und Teilhabe/ Kita-Ermäßigung
Frau Frank / Frau Wöhl-Bruhn
Buchstaben F – O (SGB XII und AsylbLG)
Herr Dannenberg
Buchstaben P – Z (SGB XII und AsylbLG)
Häufig werden weitere Unterlagen benötigt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.