Wenn Sie Leitungen, zum Beispiel Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für
die privaten Zwecken dienen, unter öffentlichen Straßen verlegen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Ein detaillierter Plan mit Angaben zu Art, Umfang und Dauer des Vorhabens.
Die Nutzungsentgelte richten sich nach den einschlägigen Nutzungsentgeltverordnungen. Darüber hinaus sind alle Kosten, die dem jeweiligen Straßenbaulastträger durch die Sondernutzung entstehen, auf dessen Verlangen zu ersetzen. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Die Sondernutzungserlaubnis ist vor dem Maßnahmebeginn zu beantragen.