Seiteninhalt
25.09.2021

Einspruch gegen den Bürgerentscheid zum Abwahlverfahren des Bürgermeisters in der Stadt Ratzeburg

Am 22.09.2021 hat Gunnar Wolf-Jürgen Koech über seinen Rechtsanwalt Einspruch gegen die Gültigkeit der Abwahl seiner Person vom Amt des Bürgermeisters der Stadt Ratzeburg am 22.08.2021 eingelegt. Die Kommunalaufsicht des Kreises Herzogtum-Lauenburg, Stadtpräsident Ottfried Feussner sowie die Mitglieder der Stadtvertretung wurden darüber informiert. Der Einspruch wird entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (Gemeinde- und Kreiswahlgesetz - GKWG) geprüft.

Quelle: Stadt Ratzeburg