Hilfsnavigation
Volltextsuche
Seiteninhalt

Start

A B CD E F G H IJK L M N OP QR S T U V W XYZAlle

Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
[Nr.99115002060000, 99115002060001 ]

Leistungsbeschreibung

Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. 

An wen muss ich mich wenden?

Unter den Linden 1
DE - 23909 Ratzeburg
Karte anzeigen

Telefon: 04541 8000 134
Telefon: 04541 8000 135
E-Mail schreiben
Webseite besuchen
Adresse exportieren


Welche Fristen muss ich beachten?

Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.

An wen muss ich mich wenden?

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Zum Seitenanfang (nach oben)