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Straßenreinigung
[Nr.99108028000000 ]
Leistungsbeschreibung
Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.
An wen muss ich mich wenden?
Ratzeburger Wirtschaftsbetriebe
Straßenreinigungsgebühren / Märkte
Unter den Linden 1
DE - 23909 Ratzeburg
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Telefon: 04541 8000 150
E-Mail schreiben
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Straßenreinigungsgebühren / Märkte
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Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.