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Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen beantragen
[Nr.99107010018000 ]

Leistungsbeschreibung

Leistungen der Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.

Hilfen in anderen Lebenslagen sind zum Beispiel:

  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (Hauswirtschaftshilfe),
  • Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz) oder
  • Blindenhilfe.

An wen muss ich mich wenden?

An wen muss ich mich wenden?

Soziales

Unter den Linden 1
DE - 23909 Ratzeburg

Frau Fust / Frau Schipplick
Buchstaben A – E (SGB XII und AsylbLG)
Wohngeld/ Bildung und Teilhabe/ Kita-Ermäßigung

Frau Frank / Frau Wöhl-Bruhn
Buchstaben F – O (SGB XII und AsylbLG)

Herr Dannenberg
Buchstaben P – Z (SGB XII und AsylbLG)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Von Fall zu Fall sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

An wen muss ich mich wenden?

  • Kreis oder kreisfreie Stadt
  • Ämter und Gemeinden, wenn der Kreis dies an diese übertragen hat.