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Lärmaktionsplanung der Stadt Ratzeburg

Zur Umsetzung der Umgebungsrichtlinie Lärm hat die Stadt Ratzeburg gemäß § 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) einen Lärmaktionsplan aufzustellen, mit dem eine Bewertung der Lärmsituation im Stadtgebiet erfolgt und ggf. Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Erstmalig erfolgte die Aufstellung Jahr 2013 und eine erste Fortschreibung im Jahr 2019. In 2024 wurde der Lärmaktionsplan der Stadt Ratzeburg erneut angepasst. Die aktuelle Version ist hier einzusehen.