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Vaterschaftsanerkennung
[Nr.99133001026000 ]

Leistungsbeschreibung

Eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und vor Notaren beurkundet werden. Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht. Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung der Mutter, werden in öffentlich Form beurkundet.

Eine Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.

Nach deutschem Recht ist die Frau Mutter des Kindes, die das Kind geboren hat. Eine Anerkennung der Mutterschaft ist grundsätzlich nicht erforderlich. Sofern eine Anerkennung der Mutterschaft oder eine Zustimmungserklärung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich ist, müssen diese auch durch ein Standesamt, durch das Jugendamt, oder durch Notare beurkundet werden.

Schreibt das ausländische Heimatrecht der Mutter oder des Vaters eine Mutterschaftsanerkennung vor, kann sie ebenfalls öffentlich beurkundet werden. Es gelten die Regelungen wie bei der Vaterschaftsanerkennung.

Wer ist für mich zuständig?

  • Sie können sich nach Ihrer Wahl wenden an das Jugendamt in Ihrem Kreis oder in Ihrer kreisfreien Stadt,
  • das Standesamt Ihrer Gemeinde, Ihres Amtes, Ihrer Stadt,
  • das Amtsgericht oder
  • eine Notarin/einen Notar.
  • Jugendämter in Schleswig-Holstein

An wen muss ich mich wenden?

Unter den Linden 1
DE - 23909 Ratzeburg
Karte anzeigen

Telefon: 04541 8000 157
Telefon: 04541 8000 156
Fax: 04541 8000 901
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Welche Gebühren fallen an?

Die Anerkennung der Vaterschaft und auch die Zustimmungserklärungen sind gebührenfrei.

Ggf. 30 € für die Versicherung an Eides Statt eines Dolmetschers

Rechtsgrundlage

  • § 44 Personenstandsgesetz (PStG)
  • §1594 bis §1598 BGB , § 1599 BGB

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis zur Identität (z.B. Personalausweis, Reisepass, IdKarte)
  • Geburtsurkunde des Vaters 

An wen muss ich mich wenden?

  •   Jugendämter
  • Notare
  • Standesämter