Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A B CD E F G H IJK L M N OP QR S T U V W XYZAlle

Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
[Nr.99012011042000 ]

Leistungsbeschreibung

Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen.

Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden unter anderem getroffen:

  • zur Art der baulichen Nutzung (zum Beispiel Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
  • zum Maß der baulichen Nutzung (zum Beispiel Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
  • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
  • zur überbaubaren Grundstücksfläche sowie
  • zu den Verkehrsflächen.

Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.

An wen muss ich mich wenden?

Fachbereich Stadtplanung, Bauen und Liegenschaften
Unter den Linden 1
DE - 23909 Ratzeburg
Karte anzeigen

Telefon: 04541 8000 150
E-Mail schreiben
Adresse exportieren

Rechtsgrundlage

  • §§ 8 bis 10 Baugesetzbuch (BauGB) - Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan)
  • Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.